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Regulamin

BEDINGUNGEN FÜR MIETDIENSTLEISTUNGEN

FARBEN DES DESIGNS

Die in diesem Reglement aufgeführten Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung, deren Gegenstand die Vermietung von Möbeln im Rahmen der Geschäftstätigkeit von GRUPATOTAL.pl TOMASZ ŚLEZIAK

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Die vorliegende Geschäftsordnung (im Folgenden: Geschäftsordnung) bestimmt die Bedingungen für die Vermietung von Möbeln durch GRUPATOTAL.pl Tomasz Śleziak ul. Rynek 8/1 41-400 Mysłowice, Holding NIP: 222 080 41 50, REGON: 241620210 (im Folgenden: Vermieter) an den Entleiher (im Folgenden: Mieter).

1.2 Der Mietauftrag ist gleichbedeutend mit einer Erklärung des Mieters, dass er mit dem Inhalt der vorliegenden Ordnung vertraut ist und deren Bestimmungen akzeptiert.

1.3 Grundlage für die Erbringung von Mietdienstleistungen ist ein Auftrag nach dem Muster der Anlage Nr. 1 zu dieser Ordnung.

1.4 Die auf der Website des Vermieters oder in dem von ihm zur Verfügung gestellten Katalog angegebenen Informationen sind für den Vermieter nicht bindend und stellen lediglich eine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages im Sinne von Artikel 71 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

1.5 Die von Colors of Design präsentierten Produkte sind lediglich von anderen Designs inspiriert, unterscheiden sich jedoch in den Abmessungen, dem Material, aus dem sie hergestellt sind, und der Form. Gemäß Artikel 2, Absatz 4 des Gesetzes vom 04.02.1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (GBl. 2000, Nr. 80, Pos. 904) gilt ein Werk, das von einem fremden Werk inspiriert wurde, nicht als Entwicklung. Wir haften nicht für Produkte aus unserem Angebot, die als Originalwerke weiterverkauft, angeboten oder ausgestellt werden.

  1. MIETBEDINGUNGEN

2.1 Der Mietgegenstand wird dem Mieter zum bestimmungsgemäßen Gebrauch für die im Mietauftrag angegebene Dauer zur Verfügung gestellt.

2.2 Die Übergabe der Mietsache erfolgt auf der Grundlage der Erstellung eines Übergabe- und Abnahmeprotokolls, das eine detaillierte Beschreibung der Mietsache enthält. Ein Muster des Übergabe- und Abnahmeprotokolls ist als Anlage Nr. 2 zu dieser Ordnung beigefügt. Das Abnahmeprotokoll stellt die Bestätigung des Empfangs des Mietgegenstandes durch den Mieter sowie die Grundlage für die Beurteilung des Zustandes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Vermieter dar.

2.3 Die Entgegennahme des Mietgegenstandes erfolgt am Sitz des Vermieters oder an einem von ihm benannten Ort. Die Lieferung des Mietgegenstandes an einen vom Mieter angegebenen Ort ist gegen eine angemessene, im Auftrag mit dem Vermieter vereinbarte Gebühr möglich. Der Ort der Abholung ist im Auftrag anzugeben.

2.4 Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution verlangen, deren Höhe den Wert des Mietgegenstandes nicht übersteigt. Die Zahlung der Kaution ist eine Bedingung für die Freigabe des Mietobjekts.

2.5 Alle Leistungen der Montage und Demontage von Gegenständen, die zum Mietobjekt gehören, sind zusätzliche Leistungen und werden gesondert berechnet.

2.6 Die Kosten für den Transport beinhalten die Rückfahrt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Anfahren des Aufstellungsortes mit einem Lastkraftwagen mit Hebebühne und das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Hubwagen möglich ist. Sollte ein manuelles Bewegen des Mobiliars während des Aufbaus erforderlich sein, muss dies bei der Auftragserteilung angegeben werden, andernfalls wird eine zusätzliche Gebühr erhoben oder der Veranstalter ist verpflichtet, ein technisches Team zum manuellen Bewegen des Mobiliars zu stellen.

  1. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

3.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Mietsache besonders sorgfältig zu behandeln und ist verpflichtet, die Mietsache in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für die gewöhnlichen Folgen des Gebrauchs sowie für Schäden, die durch eigenes oder fremdes Handeln entstanden sind. Darüber hinaus haftet der Mieter im Rahmen der verschuldensunabhängigen Haftung für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der Mietsache während der Zeit des Besitzes.

3.2 Bei Abholung der Mietsache durch den Mieter an einem vom Vermieter angegebenen Ort ist der Mieter verpflichtet, ein geeignetes Transportmittel zur Verfügung zu stellen, um Schäden an den Mietgegenständen zu vermeiden. Stellt der Mieter kein geeignetes Transportmittel zur Verfügung, kann ein Vertreter des Vermieters die Übergabe des Mietobjekts verweigern. In diesem Fall ist der Vertreter des Vermieters verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen, in dem der Grund für die Verweigerung der Herausgabe des Mietobjekts angegeben wird. In diesem Fall sind sich die Parteien einig, dass die Verweigerung der Übergabe des Mietobjekts auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen ist. Gleichzeitig wird die Laufzeit des Mietvertrags nicht verlängert, wenn der Mieter ein anderes Transportmittel zur Verfügung stellt.

3.3 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände in gutem Zustand und von guter Qualität zu liefern. Die Mietgegenstände können Gebrauchsspuren aufweisen und sind nicht neu; der Mieter erklärt, hierüber informiert worden zu sein.

3.4 Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Inhalte, Schilder, Werbetexte usw. an den zur Mietsache gehörenden Gegenständen anbringen. Die Zustimmung zur Anbringung solcher Elemente muss ausdrücklich im Auftrag festgehalten werden.

3.5 Der Vermieter ist berechtigt, die zur Mietsache gehörenden Gegenstände durch gleich- oder höherwertiges Mobiliar zu ersetzen, wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, die Mietsache oder die zur Mietsache gehörenden Gegenstände zu liefern.

3.6 Bei Lieferung der Mietsache durch den Vermieter ist der Mieter oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person verpflichtet, am Ort und zur Zeit der Lieferung zu erscheinen, um die Mietsache abzuholen. Verzögert sich die Anlieferung oder Abholung oder ist sie aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die mit der Anlieferung oder Abholung verbundenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, darunter Transport-, Warte-, Be- und Entladekosten, die nach den dem Vermieter entstandenen Kosten berechnet werden, einschließlich der Berechnung der Arbeitskosten der Personen, die den Transport durchführen.

  1. REKLAMATIONSVERFAHREN

4.1 Für den Fall, dass der Mietgegenstand oder einer seiner Bestandteile nicht mit der Bestellung übereinstimmt, verpflichtet sich der Vermieter, die mangelhaften Gegenstände innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung zu reparieren oder zu ersetzen. Erfolgt die Nachbesserung nicht fristgerecht oder ist die ersetzte Sache ebenfalls mangelhaft oder entspricht sie nicht dem Auftragsinhalt, kann der Mieter eine Minderung des Mietpreises verlangen. Dies gilt jedoch nicht für die Beseitigung von Mängeln und Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch oder Einbau der Mietsache entstanden sind.

4.2 Stellt der Mieter nach Übergabe des Mietgegenstandes an ihn fest, dass der Gegenstand nicht der Bestellung entspricht oder Mängel aufweist oder die in Ziffer 4.1 genannte Mitteilung erfolgt, indem der Mieter ein schriftliches Protokoll anfertigt, in dem die Mängel oder Fehler detailliert beschrieben werden, und es dem Vermieter an seiner Adresse entweder persönlich oder über einen Postdienstleister zustellt - in diesem Fall ist der Zeitpunkt der Mitteilung der Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter. Um das Verfahren zu beschleunigen, können die Parteien gleichzeitig über andere Kommunikationsmittel miteinander Kontakt aufnehmen, was jedoch keinen Einfluss auf die Bestimmung des Zeitpunkts der Mitteilung an den Vermieter hat.

  1. HAFTUNG DES VERMIETERS

5.1 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Mietobjekt während der Dauer des Mietverhältnisses zu versichern.

5.2. Im Falle einer Inanspruchnahme des Mieters durch einen Dritten, insbesondere im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens, das zu einer Pfändung des Mietgegenstandes führen könnte, ist der Mieter verpflichtet, den Gläubiger oder die zuständige Behörde darauf hinzuweisen, dass der Vermieter Eigentümer des Mietgegenstandes ist und der Mietgegenstand daher nicht gepfändet werden darf. Gleichzeitig ist der Mieter verpflichtet, im Falle einer Pfändung des Mietgegenstandes oder der dazugehörigen Gegenstände den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren und die Daten der Behörde anzugeben, die die Pfändung durchgeführt hat.

  1. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

6.1 Der Mieter kann von dem Vertrag, der sich aus der vor der Übergabe des Mietobjekts erteilten Bestellung ergibt, zurücktreten. Tritt der Mieter weniger als 14 Tage vor Übergabe des Mietgegenstandes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, dem Vermieter einen Betrag in Höhe von 25 % des Nettomietpreises als Abstandszahlung zu zahlen.

6.2 Tritt der Mieter innerhalb von weniger als 7 Tagen vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, 50 % des Mietpreises als Kaution zu zahlen.

6.3 Höhere Gewalt und andere Ereignisse, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat und die er nicht vorhersehen und vermeiden konnte, entbinden die Parteien für die Dauer des Hindernisses und aufgrund des Ausmaßes des Phänomens von der Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergebenden Leistungen zu erbringen.

  1. BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

7.1 Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhältnisses den Mietgegenstand in dem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat, abgesehen von der durch den normalen Gebrauch bedingten Abnutzung in einer Weise, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes oder der ihn bildenden Gegenstände entspricht.

7.2 Der Mieter kann die Mietsache zu den gleichen Bedingungen wie bei der Lieferung der Mietsache durch den Vermieter abholen lassen.

7.3 Gibt der Mieter den Mietgegenstand bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag des Besitzes des Mietgegenstandes bis zu dessen Rückgabe der doppelte Satz des von den Parteien vereinbarten Mietpreises ohne jeden Abzug in Rechnung gestellt. Die vorgenannte Gebühr wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn der Mieter nur einen Teil der den Mietgegenstand bildenden Gegenstände zurückgibt.

7.4 Nach dem unwirksamen Ablauf der Mietzeit wird der Vermieter in dem in Ziffer 3.3 genannten Fall 3.3 genannten Fall hat der Vermieter die Mietsache innerhalb von 7 Tagen zurückzufordern. Nach Ablauf dieser Frist erhebt der Vermieter vom Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe des Mietgegenstandes oder der darin enthaltenen Gegenstände. Gleichzeitig behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Mieter eine Entschädigung zu verlangen, die den Betrag der vorbehaltenen Vertragsstrafe übersteigt.

  1. VERGLEICHE ZWISCHEN DEN PARTEIEN

8.1 Zur Abrechnung des Mietverhältnisses stellt der Vermieter eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus, die zu dem darauf angegebenen Datum fällig wird. Die Parteien sind nicht verpflichtet, die Rechnung zu unterzeichnen. .

8.2 Die Zahlung muss vor der Durchführung des Mietvertrags erfolgen, das Sortiment wird erst nach Buchung der Zahlung für den Mieter reserviert. Hält der Mieter die Zahlungsfrist nicht ein, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags berechtigt und übernimmt keine Gewähr für dessen Durchführung.

8.3 Stellt der Mieter inhaltliche Fehler in der Umsatzsteuerrechnung fest, ist er verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt mitzuteilen, andernfalls verwirkt er das Recht, eine angemessene Verlängerung der Zahlungsfrist zu verlangen.

  1. VERARBEITUNG DER PERSÖNLICHEN DATEN

9.1 Verwalter der in der Mieterdatenbank enthaltenen personenbezogenen Daten ist der Vermieter. Die Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten der Mieter, werden zum Zweck der Erbringung der vom Vermieter angebotenen Dienstleistungen verarbeitet und zur Erstellung einer Datenbank verwendet, die zum Zweck der Erbringung dieser Dienstleistungen dient. Der Vermieter kann die persönlichen Daten der Mieter auch für Marketingzwecke sammeln und verarbeiten.

9.2 Der Vermieter wendet die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Datenverarbeitung an, die in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (RODO) vorgesehen sind.

9.3 Die Mieter erklären sich mit der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erbringung der vom Vermieter angebotenen Dienstleistungen einverstanden, wenn sie dem Vermieter ihre Daten zur Verwendung im Mietvertrag übermitteln, und zwar in dem darin enthaltenen Umfang. Gleichzeitig kann der Mieter in die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken einwilligen, indem er die entsprechende Einwilligungserklärung auf www.colorsofdesign.pl ankreuzt.

9.4 Die Daten der Teilnehmer werden so lange verarbeitet, wie es für die Erbringung der Leistungen des Vermieters erforderlich ist und wie es zur Sicherung der Ansprüche der Mieter und der Rechte des Vermieters aus den Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Steuerordnungsgesetzes erforderlich ist.

9.5 Personen, die personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, haben das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerruf der Einwilligung.

9.6 Der Vermieter darf personenbezogene Daten der Mieter nicht ohne deren Zustimmung an Stellen weitergeben, die nicht Vertragspartei des Mietvertrags sind. Dies gilt nicht, wenn eine solche Weitergabe nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig oder erforderlich ist.

9.7 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der RODO hat der Mieter das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen;

9.8 In Angelegenheiten, die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mieter betreffen, kann sich der Mieter schriftlich an die Adresse des Vermieters wenden: ul. Marszałka Jozefa Piłsudskiego 83, 42-500 Będzin oder an die folgende E-Mail-Adresse: biuro@colorsofdesign.pl.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Der Vermieter ist berechtigt, das Logo und den Namen des Mieters als ein mit dem Vermieter zusammenarbeitendes Unternehmen oder als Kunde zu verwenden:

a) durch Platzierung auf der Website des Vermieters oder der Funpage auf www.facebook.com, www.instagram.com

b) durch Anbringung in Broschüren, Katalogen, Prospekten und anderen Werbematerialien des Vermieters.

10.2 Alle Mitteilungen und Erklärungen des Mieters an den Vermieter müssen schriftlich erfolgen und direkt am Sitz des Vermieters oder per Einschreiben an den Postbetreiber zugestellt werden, andernfalls sind sie ungültig.

10.3 Für die hier nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

10.4 Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das für den Vermieter zuständige Gericht zuständig.